Bonus "Online-Sichtbarkeit"

Nutzungsbedingungen

Gültig ab 1.1.2024

1. Grund-Voraussetzungen

Der Bonus "Online-Sichtbarkeit" honoriert die Bereitschaft des Händlers, von VELUX vordefinierte Inhalte auf seiner Webseite zu präsentieren. Für die Berechnung des Bonus "Online-Sichtbarkeit" ist ein Netto-Mindestumsatz von € 40.000,- im Sortiment A, abzüglich aller Rabatte pro Verkaufsstelle und Jahr erforderlich. Die Auszahlung erfolgt mit einer Bonusabrechnung bis zum 28. Februar des Folgejahres. Voraussetzung für die Bonusberechtigung ist eine Listung als Händler gemäß den Bedingungen der VELUX Broschüre "Vertriebspolitik und Händlerkonditionen der VELUX Deutschland GmbH", gültig ab 1.1.2024 sowie die Registrierung auf der Seite marketing.velux.de.

2. Registrierung

Für die Teilnahme am Bonus ist eine Registrierung mit folgenden Daten notwendig:

  • Kundennummer des Händler-Standorts,
  • Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (E-Mail)
  • Nennung der konkreten Adresse der Internetseite (Deeplink-URL), in die die von VELUX vordefinierten Inhalte eingebunden werden

Die Daten werden benötigt, um die Teilnahme des Händlers bzw. des Standorts am Bonus zu dokumentieren, sowie den Händler im Rahmen der Abwicklung und bei Aktualisierungen entsprechend informieren zu können.

3. Integration der VELUX Online-Inhalte

VELUX stellt die Online-Inhalte über ein personalisiertes Code-Fragment (HTML/Javascript) zur Verfügung, welches auf der Händler-Webseite einzubetten ist. Bei Abruf des Code-Fragments über die Plattform marketing.velux.de wird der Inhalt automatisch über den Webservice eingespielt. Die Inhalte werden von VELUX regelmäßig aktualisiert. Der Nachbau der VELUX Inhalte ohne Verwendung des Code-Fragments wird nicht bonifiziert.

Zum Aufbau der VELUX Inhalte wird aus technischen Gründen u.a. die IP-Adresse des Nutzers an den VELUX Server übermittelt, aber von VELUX weder gespeichert noch weiter genutzt, sondern unmittelbar gelöscht. Einen entsprechenden Datenschutzhinweis zur Information der Nutzer haben wir im Code-Fragment integriert. Wir empfehlen Ihnen, einen entsprechenden Hinweis auf Ihre Webseite anzubringen. Es werden von VELUX keine Cookies gesetzt oder andere Online-Tracking-Tools genutzt. VELUX prüft lediglich automatisiert über einen Browseraufruf, ob die angegebene HTML-Seite des Händlers dauerhaft online geschaltet ist und der personalisierte JavaScript-Code im Quellcode der HTML-Seite hinterlegt ist, um für den Händler am Jahresende den Bonus abzurechnen.

Damit das personalisierte Code-Fragment von VELUX im Quellcode der angegebenen HTML-Seite des Händlers über den automatisierten Browseraufruf gefunden werden kann, sind aus technischen Gründen folgende Hinweise zwingend zu beachten:

  • Das VELUX Code-Fragment muss unmittelbar in den HTML-Quellcode der Händer-Internetseite integriert werden, das heißt dass beispielsweise eine Einbindung über eine externe Quelle per I-Frame oder ein Nachladen per Javascript erfüllt die Anforderungen nicht.
  • Die Internetseite des Händlers muss ein gültiges Sicherheitszertifikat haben.

Wenn sich die vom Händler angegebene Internetadresse (Deeplink-URL) ändert, unter der die VELUX Online-Inhalte eingebunden sind, muss der Händler unter marketing.velux.de die neue Adresse (Deeplink-URL) für jeden seiner Standorte (jede Filiale/Niederlassung), die davon betroffen ist, an VELUX melden, da der Händler ansonsten Offline-Tage generiert, die zum Wegfall des Bonusanspruchs führen können.

Voraussetzungen für den Erhalt des Bonus 2024 in voller Höhe sind:

  • Die Internetseite des Händlers, in die das VELUX Code-Fragment eingebunden wurde, ist ab dem 1.1.2024 online und das Code-Fragment wird von VELUX über einen automatisierten Browseraufruf im Quellcode der HTML-Seite des Händlers dauerhaft gefunden. Eine permanente Online-Erreichbarkeit der Händler-Internetseite und somit auch der VELUX Inhalte muss vom Händler ganzjährig gewährleistet sein; wir gewähren dem Händler kumuliert über das Jahr maximal 5 Tage Ausfallzeit.
  • Die VELUX Online-Inhalte müssen von der Startseite (Homepage) des Händler-Internetauftritts über das Hauptmenü mit maximal zwei Klicks dauerhaft erreichbar sein. Ein Link im Fußbereich der Seite erfüllt die Anforderung beispielsweise nicht.
  • Auf der Internetseite, in der die VELUX Online-Inhalte eingebunden sind, dürfen nur ausschließlich VELUX Inhalte gezeigt werden.
  • Die integrierten VELUX Inhalte müssen über eine Suchmaschine (google, bing, etc.) auffindbar sein.

Bei einer Einbindung des Code-Fragments (HTML/Javascript) nach dem 1.1.2024 wird der Bonusanspruch monatsgenau berechnet. Der Monat, in dem das Code-Fragement von VELUX über den automatisierten Browseraufruf von VELUX im Quellcode der HTML-Seite des Händlers zum ersten Mal gefunden wird, und der Händler somit als aktiv zählt, wird als voller Bonusanspruchsmonat berechnet (unabhängig vom Datum der Registrierung).

4. Technische Voraussetzungen für die Webseite

Es bedarf grundsätzlich keiner speziellen Voraussetzungen. Jede Webseite ist heute in der Lage, die Einbindung der von VELUX bereitgestellten Online-Inhalte zu ermöglichen. In der Regel ist die Integration der Inhalte recht schnell, einfach und daher ohne größeren Aufwand umsetzbar. Eine kurze Step-by-Step-Anleitung findet der Händler auf marketing.velux.de.

5. Ansprechpartner bei VELUX für Fragen zum Bonus "Online-Sichtbarkeit"

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bonus "Online-Sichtbarkeit" sind in den FAQs unter marketing.velux.de zu finden. Weitergehende Fragen sind bitte per E-Mail zu senden an handel@velux.de.

6. Markenschutz

Alle von VELUX zur Verfügung gestellten Materialien für die Online-Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Veränderung der von VELUX zur Verfügung gestellten Online-Inhalte ist nicht gestattet. Es gelten die VELUX Markenrichtlinien, abrufbar unter www.velux.de/markenrichtlinien sowie die "Richtlinien für das Online-Marketing, abrufbar unter www.velux.de/online-richtlinie.

VELUX stellt sicher, dass die für die Online-Inhalte zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

7. Sonstiges

VELUX ist berechtigt, den Händler bezüglich des Bonus "Online-Sichtbarkeit" per E-Mail relevante Informationen zu diesem Bonus zukommen zu lassen.

VELUX behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern und zu aktualisieren. Aus diesem Grund empfiehlt VELUX dem Händler, diese Bedingungen zur Verkaufsförderung von Zeit zu Zeit zu lesen, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Im Übrigen gelten die Regelungen der Broschüre "Vertriebspolitik und Händlerkonditionen der VELUX Deutschland GmbH", gültig seit 1.1.2024. Bei Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und der Broschüre "Vertriebspolitik und Händlerkonditionen der VELUX Deutschland GmbH" geht die letztgenannte Broschüre vor.