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Richtlinien für das Online-Marketing

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Mit unseren Leitfäden möchten wir Ihnen die erfolgreiche Vermarktung von VELUX Produkten jetzt noch einfacher machen.

Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf die meist gestellten Fragen zu unseren Produkten und Services.

Praktische Informationen

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Für Lieferungen und Leistungen der Sortimente A, B, C, D und Ersatzteile, Stand 01.01.2022.

     

    Hinweis: 

    Hier finden Sie die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für:

     

    1. Geltungsbereich

    1.1 Die vorliegenden AGB gelten nur für Lieferungen und Leistungen an unternehmerische Kunden.

    1.2 Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Geschäftsinhalt, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

    2. Eigentumsvorbehalt

    2.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

    2.2 Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr veräußern; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Der Kunde tritt schon jetzt und im Voraus sämtliche Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehen. Abtretungen im Sinne dieses Absatzes erfolgen stets nur bis zur Höhe des Rechnungspreises der Vorbehaltsware. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung bis auf Widerruf ermächtigt. Zum Widerruf sind wir berechtigt, wenn und soweit der Kunde in Verzug mit der Kaufpreiszahlung gerät.

    2.3 Wir nehmen die in dieser Ziffer 2 vorgesehenen Abtretungen des unternehmerischen Kunden schon jetzt an.

    3. Lieferung, Gegenansprüche, Aufrechnung

    3.1 Der Empfang der Ware ist unseren Anliefer-Spediteuren zu quittieren, wobei dabei gemachte Vorbehalte, gleich welcher Art, nicht anerkannt werden.

    3.2 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass seine zugrundeliegenden Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von uns geltend gemachten Ansprüchen stehen. Zurückbehaltungsrechte sind zudem stets ausgeschlossen, wenn sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

    3.3 Wir sind uneingeschränkt zur Aufrechnung mit unseren Forderungen gegen aus dem Konditionensystem resultierende Forderungen des Kunden befugt.

    4. Allgemeine Haftung

    4.1 Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.

    4.2 Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

    4.3 Sofern nach den vorstehenden Absätzen eine Haftung gegeben ist, beschränkt sich diese jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern nur einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

    4.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen nationalen Umsetzungen der europäischen Produkthaftrichtlinie oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    4.5 Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

    5. Gewährleistung/Mängelhaftung

    5.1 Gewährleistungsrechtliche Ansprüche setzen die Einhaltung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB voraus, wenn der Kunde Kaufmann ist. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Anlieferung der Ware, verborgene Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Im Falle der Mangelhaftigkeit und der form- und fristgerechten Mängelrüge hat der Kunde nach unserer Wahl einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sonstige Rechtsbehelfe, wie insbesondere Minderung und Rücktritt, stehen dem Kunden zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

    5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung, sofern es sich nicht um ein Bauwerk oder eine Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

    6. Herstellergarantie gegenüber Erstkunden

    VELUX Deutschland GmbH („VELUX“) gibt Endkunden eine Herstellergarantie für VELUX Produkte (gültig seit dem 1.3.2017) für unsere Produkte. Die näheren Informationen entnehmen Sie bitte den Herstellergarantiebedingungen, abrufbar unter www.velux.de/garantie.

    Der Garantiezeitraum beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem das VELUX Produkt an den Erstkunden*) erworben wird und läuft am Ende des für das beanstandete VELUX Produkt geltenden Garantiezeitraums ab.

    *) ”Erstkunde” ist der Endkunde, der das VELUX Produkt als Erster von einer VELUX Vertriebsgesellschaft, einem Händler oder jeder anderen natürlichen oder juristischen Person, die es im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes installiert oder verkauft, erworben hat. ”Endkunde” im Sinne dieser VELUX Herstellergarantie bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Eigentümer des VELUX Produktes ist und es nicht in der Absicht erworben hat, es im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes zu installieren oder weiterzuverkaufen.

    7. Schutzverletzungen, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht

    Der Abnehmer verpflichtet sich, die Marken und sonstigen gewerblichen Schutzrechte von VELUX zu respektieren. Dazu gehört insbesondere die Bezeichnung "VELUX" sowie die gleichlautende Wort-/Bildmarke.

    Der Abnehmer wird die Marken ausschließlich für echte VELUX Produkte gebrauchen. Die Verwendung der Marken erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der dem Abnehmer auf Verlangen gesondert zur Verfügung gestellten "Richtlinien für die Markennutzung" von VELUX, welche auf der VELUX Website unter www.velux.de/markenrichtlinien einsehbar sind. VELUX hat das Recht, diese Richtlinien zu ändern.

    Der Abnehmer wird es unterlassen, selbst oder durch Dritte Schutzrechte, insbesondere Markenrechte, Domainnamen und/oder Unternehmenskennzeichen mit dem Wortbestandteil "VELUX" zu registrieren und/oder anzumelden und/oder entsprechende Domainnamen und/ oder Unternehmenskennzeichen zu gebrauchen. Soweit der Abnehmer Rechte auf entsprechende Bezeichnungen erwirbt, ist er verpflichtet, diese auf Verlangen von VELUX löschen zu lassen. Alternativ kann VELUX verlangen, dass der Abnehmer die Bezeichnungen kostenfrei auf VELUX überträgt.

    Sollte ein Abnehmer von VELUX Produkten gegen die vorstehenden Verpflichtungen aus dieser Ziffer 7 verstoßen oder schuldhaft Patente, Markenrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster oder andere Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums von VELUX verletzen oder in wettbewerbswidriger Weise unzulässige Nachahmungen von VELUX Produkten vertreiben oder auf andere Art und Weise eine unzulässige Herkunftstäuschung bewirken, ist VELUX berechtigt, die weitere Belieferung eines solchen Abnehmers mit VELUX Produkten einzustellen. Dies gilt auch für bereits abgeschlossene, aber von VELUX noch nicht oder nicht vollständig erfüllte Verträge. Weitergehende Ansprüche von VELUX bleiben unberührt.

    8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schiedsvereinbarung, anwendbares Recht

    8.1 Erfüllungsort für die Lieferung und für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen ist Hamburg.

    8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, falls der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder juristisches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Hat der Kunde seinen Sitz allerdings außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, werden alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

    8.3 Alle geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).

  • Lieferinformationen

    Grundsätzliches

    Alle Lieferungen erfolgen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus an das Händlerlager. Abgeladen wird durch den Empfänger.

    VELUX liefert die Artikel innerhalb der im Katalog für den einzelnen Artikel angegebenen Lieferzeit. Dies gilt jedoch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Ware an unseren Zentrallägern. Die Vereinbarung von Fixterminen ist generell nicht möglich.

    Teillieferungen sind zulässig, soweit sie aufgrund unserer logistischen Prozesse notwendig und dem unternehmerischen Kunden zumutbar sind.

    Werden in einem Auftrag Artikel bestellt, die nach unserer Preisliste unterschiedliche Lieferzeiten haben, wird der gesamte Auftrag entsprechend dem Termin des Artikels mit der längsten Lieferzeit ausgeliefert.

    Blitz- und Express-Service

    Wir bieten die Möglichkeit einer Lieferung innerhalb von 24 bzw. 48 Stunden über unseren kostenpflichtigen Blitz- und Express-Service. Unsere Lieferzeit-Zusage gilt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Ware. Ist der Artikel vorübergehend nicht verfügbar, erhalten Sie kurzfristig nach Auftragseingang eine verbindliche Auskunft über den möglichen Liefertermin.

    Blitz-Lieferung: von heute auf morgen
    Blitz-Zuschlag: für eine Sendung mit einem Artikel € 60,-, für eine Sendung ab zwei Artikeln € 35,-/Artikel, Zuschlag für samstags € 40,-/Artikel

    Express-Lieferung: innerhalb von 2 Tagen
    Express-Zuschlag: für eine Sendung mit einem Artikel Euro € 45,-, für eine Sendung ab zwei Artikeln € 25,-/Artikel, Zuschlag für samstags € 40,-/Artikel

    Blitz- und Express-Hotline: 0800/3 24 24 01 (kostenlos aus deutschen Netzen)
    blitzundexpress@velux.de

    Sie erreichen uns telefonisch von:
    Montag – Donnerstag: 7:00 – 17:30 Uhr
    Freitag: 7:00 – 17:00 Uhr.

    Erteilen Sie bitte schriftlich bis spätestens 10:00 Uhr Blitz-Aufträge, bis 16:30 Uhr Express-Aufträge. Die Anlieferung erfolgt generell zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr, auf Wunsch auch samstags.

    Ersatzteile

    Für unsere Ersatzteile erfolgt die Lieferung ab einem Warenwert von 5,- Euro zzgl. MwSt. frei Haus. Liegt der Wert der Bestellung unter diesem Betrag, werden pauschal 5,- Euro zzgl. MwSt. für Ware, Bearbeitung und Versand berechnet.

    Lieferservice an Endverbraucher

    Für die Sortimente B und D bieten wir die Möglichkeit an, in Ihrem Auftrag ohne zusätzliche Lieferkosten direkt an den Endverbraucher zu liefern.

    Keine Selbstabholung

    An unseren Lägern sind keine Selbstabholungen möglich.

    Paletten Pfand System

    Die VELUX Paletten sind Pfandpaletten. Verbleiben die Paletten beim Kunden, berechnet VELUX einen Pfand von 25 Euro. Bei Rückgabe der Paletten wird der Pfand zurückerstattet. Die Paletten sind bei Anlieferung und Abholung unserem Spediteuren gesondert zu quittieren.

    Downloads:

  • Rücknahmen, Umtausch und Stornierungen

    Wenn wir aufgrund der gesetzlichen Rechte Ware zurücknehmen, bitten wir Sie, folgende Abläufe zu beachten:

    • Fehllieferungen werden sofort nach Anlieferung reklamiert.
    • Es erfolgt eine Gutschrift und Neulieferung zu den ursprünglichen Konditionen des Auftrags.
    • Falsch gelieferte Ware aus den Sortimenten A und C wird von unseren Spediteuren auf unsere Kosten zurückgeholt.
    • Falsch gelieferte Ware aus dem Sortiment B und D wird nach Einholung einer Rücksendenummer in der VELUX Kundenbetreuung durch den Paketdienst DPD abgeholt.
    • Rücklieferungen durch andere Spediteure oder durch die Kunden können die Läger nicht entgegennehmen.

    Wir sind ebenfalls zur Rücknahme bereit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Der Wunsch zur Rückgabe muss innerhalb von 12 Wochen nach der Anlieferung gestellt werden.
    • Es muss sich um Artikel des aktuellen Sortiments handeln.
    • Sonnenschutzprodukte, wie Rollos, Jalousetten, Hitzeschutz-Markisen etc., alle Bedienungszubehör- Artikel und RWA-Anlagen werden nach Einholung einer Rücksendenummer in der VELUX Kundenbetreuung durch den Paketdienst DPD abgeholt.
    • Zur Vermeidung von Fehlfahrten bitten wir Sie, uns mit dem Rückgabewunsch über den Zustand der Verpackung zu informieren.

    Unverzüglich nach Wareneingang erfolgt eine Gutschrift. Zusätzlich berechnen wir eine Kostenpauschale pro Artikel:

    • Für originalverpackte unbeschädigte Artikel der Sortimente A und C berechnen wir € 30,– zzgl. MwSt. pro Artikel.
    • Originalverpackte und unbeschädigte Artikel des Sortiments B und D werden kostenfrei zurückgenommen.
    • Für Artikel mit beschädigter und/oder geöffneter Verpackung wird zusätzlich eine sortimentsabhängige Verpackungspauschale pro Artikel berechnet:
      • Sortiment A: 50,- EUR zzgl. MwSt.
      • Sortiment C: 40,- EUR zzgl. MwSt.
      • Sortiment B und D: 20,- EUR zzgl. MwSt.

    Stornierung von Aufträgen vor Auslieferung

    • Artikel aus den im Katalog aufgeführten Standardsortimenten A, B, C und D können bis zum Ausliefertag kostenfrei storniert werden.
    • Artikel aus den Sortimenten A und C in Sonderfertigung* können bis zum 10. Arbeitstag vor dem möglichen Sollliefertermin gemäß Auftragsbestätigung kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen nach dem 10. Arbeitstag vor Sollliefertermin berechnen wir 50 % des Listenpreises.
    • Artikel aus dem Sortiment B in Sonderfertigung* können bis zum 5. Tag vor dem möglichen Sollliefertermin gemäß Auftragsbestätigung kostenfrei storniert werden. Danach ist keine Stornierung mehr möglich.

    Hinweis

    Die Definition unserer Sortimente entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Konditionsbroschüre.



    * Unter Sonderfertigung verstehen wir:

    • Bei Sortimenten A und C: Artikel mit vom Katalogstandard abweichenden Scheiben, Maßen und Sonderfarben.
    • Bei Sortiment B: Artikel mit vom Katalogstandard abweichenden Maßen.
  • Lagerbestandsmeldung

    Im Rahmen des Konditionssystems gewährt VELUX einen Lagerbonus. Dieser honoriert die Mindestlagerhaltung an VELUX Dachfenstern (Lagerbonus Sortiment A) und VELUX Rollläden (Lagerbonus Sortiment C) in einem ausgewogenen Sortiments-Mix, die Bereitstellung der Bestandsdaten auf elektronischem Weg sowie die Lieferbereitschaft unserer Handelspartner.

    Mehr Infos zur Lagerbestandsmeldung

  • Markenrichtlinien

    Richtlinien für die Verwendung der
    Marke VELUX

    Stand: 1.1.2024

    1. Die Marke VELUX

    1.1. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die Marke VELUX und andere gewerbliche Schutzrechte der VELUX Gruppe ausschließlich gemäß den aktuell gültigen Richtlinien der VELUX Gruppe zu verwenden. Die VELUX Gruppe wird den Vertriebspartner über Änderungen der Richtlinien informieren.

    1.2. Die Bezeichnung VELUX und die Marke VELUX dürfen ausschließlich für die Kennzeichnung echter VELUX Produkte verwendet werden.

    1.3. Die Bezeichnung VELUX muss stets in Großbuchstaben geschrieben werden: VELUX

    1.4. Andere Marken der VELUX Gruppe müssen ebenfalls gemäß den aktuell gültigen Richtlinien der VELUX Gruppe verwendet werden. Hat der Vertriebspartner keine Richtlinien in Bezug auf solche Marken erhalten, ist er verpflichtet, die aktuell gültigen Richtlinien von der VELUX Gruppe anzufordern, bevor er diese Marken in sein Marketingmaterial implementiert.

    1.5. Sämtliches Marketingmaterial des Vertriebspartners, das VELUX Produkte enthält oder sich auf diese Produkte bezieht, muss folgenden Hinweis enthalten: "VELUX und das VELUX Logo sind eingetragene Marken der VKR Holding A/S." Jegliche sonstige in das Marketingmaterial des Vertriebspartners eingebundene Marken der VELUX Gruppe sind in der gleichen Weise in den Hinweis aufzunehmen.

    1.6. Sind Marken des Vertriebspartners oder Dritter Bestandteile des eingesetzten Marketingmaterials, dürfen sie nicht so dargestellt werden, dass sie für einen Teil der Marke VELUX oder anderer gewerblicher Schutzrechte der VELUX Gruppe gehalten werden können.

    1.7. Diese Richtlinien gewähren dem Vertriebspartner kein Eigentumsrecht oder andere Rechte an der Bezeichnung VELUX, der Marke VELUX oder anderen Marken der VELUX Gruppe außer dem Nutzungsrecht für diese Marken gemäß diesen Richtlinien.

    1.8. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Vertriebspartner nicht gestattet ist, in irgendeiner Form Rechte an der Bezeichnung VELUX, an der Marke VELUX oder anderen Marken der VELUX Gruppe zu begründen. Dieses Verbot umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:

    • Markeneintragungen, welche die Bezeichnung VELUX oder die Marke VELUX oder andere Marken der VELUX Gruppe einbeziehen;
    • die Eintragung von Firmennamen, welche die Bezeichnung VELUX, die Marke VELUX oder andere Marken der VELUX Gruppe einbeziehen;
    • die Eintragung von Domainnamen, welche die Bezeichnung VELUX, die Marke VELUX oder andere Marken der VELUX Gruppe einbeziehen.

    1.9. Die Nutzung in Suchmaschinen Anzeigen entnehmen Sie der Online-Richtlinie.

    Der Vertriebspartner erklärt sich damit einverstanden, dass weder er noch irgendeine Partei, zu der er eine Geschäftsbeziehung oder vertragliche Beziehung unterhält, gewerbliche Schutzrechte der VELUX Gruppe ohne vorherige schriftliche Genehmigung von VELUX verwendet.

    Der Vertriebspartner sorgt dafür, dass sämtliche Verträge mit seinen Kunden eine Bestimmung enthalten, die den Kunden die unbefugte Verwendung gewerblicher Schutzrechte der VELUX Gruppe untersagt.

    Bemerkt der Vertriebspartner, dass einer seiner Kunden gewerbliche Schutzrechte der VELUX Gruppe ohne vorherige schriftliche Genehmigung verwendet, trifft der Vertriebspartner alle angemessenen Maßnahmen (insbesondere die Einleitung rechtlicher Schritte gegen seinen Kunden), um seinen Kunden dazu zu bewegen, die unbefugte Verwendung einzustellen. Der Vertriebspartner wird die Geschäftsbeziehungen zu diesem Kunden im rechtlich zulässigen Rahmen abbrechen.

    Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die VELUX Gruppe über jede ihm bekanntwerdende unbefugte Verwendung gewerblicher Schutzrechte der VELUX Gruppe zu informieren.

    2. Verwendung des VELUX Logos

    2.1. Das VELUX Logo muss stets in seiner eingetragenen Form und vorzugsweise entsprechend der von der VELUX Gruppe zur Verfügung gestellten Druckvorlage verwendet werden. Basiert das Logo nicht auf einer von VELUX zur Verfügung gestellten Druckvorlage, muss es stets die schriftlichen Spezifikationen der VELUX Gruppe erfüllen. Zum Zeitpunkt der Herausgabe dieser Richtlinien lauten die Spezifikationen wie folgt: Proportionen 1:3; Farbe: Pantone 485 (U/C); CMYK: 0, 100, 100, 0; RAL 2002: RGB 238, 0, 0:

    VELUX Logo

    2.2. Das VELUX Logo soll vorzugsweise auf weißem Hintergrund erscheinen, alternativ auf einem Hintergrund, der nicht mit einem Teil des VELUX Logos verwechselt werden kann.

    2.3. Das VELUX Logo muss stets horizontal positioniert werden.

    2.4. Um das VELUX Logo herum, ist ein Freiraum einzuhalten, der jeweils einer Logohöhe entspricht (vgl. Abbildung rechts). Sollte dies nicht möglich sein (z. B. im Fall einer Online Nutzung), ist der Freiraum soweit wie möglich zu bemessen.

    2.5. Do's und Dont's
    Achten Sie darauf, dass das Logo nur in den oben angegebenen Farben und Formaten verwendet wird. Achten Sie auf Kontrast und ändern Sie weder die Farbe noch die Schriftart, und verwenden Sie keinen reinen Text für den Schriftzug.

    VELUX Logo Do's and Dont's

    3. Nutzungsrechte und Verwendung von VELUX Media-Dateien

    VELUX stellt seinen Vertriebspartnern und von VELUX autorisierten Parteien, auf Nachfrage kostenlos Produktabbildungen, Produkt- oder Anwendungsvideos und Produktinformationen in elektronischer Form zur Verfügung.

    3.1. VELUX gewährt dem Vertriebspartner (und einer von VELUX autorisierten Partei) eine einfache, jederzeit widerrufbare, nicht übertragbare, räumlich auf Deutschland beschränkte, kostenlose Lizenz, die folgende Punkte umfasst:

    3.1.1. Nutzung, Vervielfältigung und Darstellung der Produktabbildungen, Produkt- und Anwendungsvideos und Produktinformationen zum Zwecke der Werbung und des Vertriebs der Produkte.

    3.1.2. Nutzung und Verwertung von Rechten, die in Produktabbildungen, Produkt- und Anwendungsvideos und Produktinformationen enthalten sind, wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Namensrechte, Urheberrechte und sonstige vergleichbare Rechte.

    3.1.3. Bei der Verwendung und Nutzung von VELUX Media-Daten muss VELUX als Quelle angegeben werden. Dazu weisen Sie in der Vervielfältigung auf die VELUX Webseite www.velux.de hin und bringen den Urheberrechtsvermerk "©2001, 2024 VELUX Gruppe" an.

    3.1.4. Das Recht zur Bearbeitung im Sinne dieser Nutzungsrechtsvereinbarung ist beschränkt auf die qualitative Aufbereitung des gegebenenfalls überlassenen Bildmaterials (Bildoptimierung), die Verwendung von Bildausschnitten und Farbretusche bzw. Farbbearbeitung. Eine Bearbeitung ist NICHT zulässig, wenn diese zu einer Veränderung der Identität des/der gegebenenfalls abgebildeten und beworbenen Artikel/s, Logoveränderung oder Änderung der Bildaussage führt oder Bildinhalte entfernt werden. Die Nutzung des Materials für Dritte, insbesondere der Bewerbung von Artikeln von Wettbewerbern des Lizenzgebers, ist ausgeschlossen.

    3.1.5. Ein Recht zur Bearbeitung über den Punkt 3.1.4 hinaus, bedarf der Zustimmung von VELUX in Textform. Dies gilt auch für Veröffentlichungen solcher Art. Senden Sie uns Ihre Vorschläge zur Freigabe per E-Mail an werbung.v-d@velux.com

    3.1.6. Die Nutzung der Daten ist nur im Zusammenhang mit VELUX oder Produkten von VELUX zulässig.

    4. Sonstiges

    4.1. Weiterhin gestatten wir unseren gelisteten Vertriebspartnern die:

    4.1.1. Aufnahme des Zeichens "VELUX" in Wort und/oder Bild in digitalen Referenzlisten.

    4.1.2. Verlinkung auf die Website www.velux.de einschließlich der Verlinkung unter grafischer Verwendung der Marke VELUX. Hierfür nutzen Sie bitte das VELUX Logo.

    4.1.3. Verwendung von Videomaterial aus unserem Youtube-Kanal via Einbetten-Code: https://www.youtube.com/@VELUXDACH

    4.1.4. Verbindung Ihres Facebook-Auftritts mit dem VELUX Profil www.facebook.com/veluxprofi, inkl. des Likens (Gefällt mir) und Teilens von Inhalten.

    4.2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    4.3 Im Übrigen gilt die "Richtlinie für das Online-Marketing" (abrufbar unter www.velux.de/online-richtlinie).

    Bei Widersprüchen zwischen diesen Richtlinien und der "Richtlinie für das Online-Marketing" geht die letztgenannte Richtlinie vor.

  • Kundendienstbedingungen

    Kundendienstbedingungen

    In Ergänzung zu unseren Garantiebedingungen und als Bestandteil des umfangreichen Serviceangebots hat VELUX einen eigenen Kundendienst zur Durchführung von Serviceleistungen (insbesondere Inspektion, Wartung, Reparatur).

    Für die Beauftragung von Kundendiensteinsätzen gelten nachstehende Kundendienstbedingungen.

    Auftragserteilung

    Aufträge für unseren technischen Kundendienst bitten wir schriftlich einzureichen. Schnell und einfach geht dies über unser Web-Auftragsformular.

    Angaben bei Auftragserteilung

    Bei der Beauftragung eines Kundendiensteinsatzes benötigt VELUX nachstehende Angaben:

    • Angaben zum Produkt (Typ und Seriennummer)
    • Schadensbeschreibung
    • Adresse des Auftraggebers
    • Adresse, wo das VELUX Produkt eingebaut ist

    Entstehen VELUX Kosten wegen unvollständigen oder falschen Angaben, behält sich VELUX die Weiterberechnung an den Auftraggeber vor, es sei denn, dieser hat die Unvollständigkeit bzw. den Fehler nicht zu vertreten.

    Eigentumsvorbehalt

    Gelieferte Ersatz- und Zubehörteile stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.

    Erreichbarkeit der Produkte

    Die Produkte sind zur Durchführung der Reparatur durch den Kunden zugänglich zu machen, gegebenenfalls auch durch Stellung eines Gerüstes oder anderer Hilfsmittel. Die Kosten hierfür sind durch den Kunden zu tragen.

    Mängelansprüche, Gewährleistungsfrist, Haftungsbeschränkung, Fremdzubehör

    Für die Mangelfreiheit unserer Kundendienstarbeiten steht VELUX nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein.

    Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen VELUX und deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

    Sofern nach dem vorstehenden Absatz eine Haftung gegeben ist, beschränkt sich diese jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht bei Vorsatz.

    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen nationalen Umsetzungen der europäischen Produkthaftungsrichtlinie oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

    Fremdzubehör ist vor der Ausführung der Kundendienstarbeiten vom Kunden zu entfernen. Geschieht das Entfernen von Fremdzubehör auf Wunsch des Kunden durch uns, hat der Kunde die dafür anfallenden Kosten gesondert zu tragen. VELUX übernimmt für diese Tätigkeiten keine Gewähr. Das Wiederanbringen des Fremdzubehörs übernimmt VELUX nicht.

    Termine

    Wir sind berechtigt, vereinbarte Kundendiensttermine zu verschieben, wenn dies aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erforderlich ist (etwa dann, wenn erforderliche Arbeiten auf dem Dach aufgrund einer bei Auftragsannahme nicht vorhersehbaren Wetterlage nicht ohne Gefährdung des Personals durchgeführt werden könnten).

    Kostenvoranschlag

    Der Kunde ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten einen Kostenvoranschlag abzufordern. Kostenvoranschläge sind nur in schriftlicher Form wirksam; sie sind grundsätzlich unverbindlich. Wird erkennbar, dass der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, wobei ab 20% Überschreitung von Wesentlichkeit auszugehen ist, ist der Kunde zur Kündigung des Auftrags berechtigt. Der Kundendiensttechniker hat den Kunden unverzüglich zu unterrichten, wenn er erkennt, dass von einer wesentlichen Überschreitung auszugehen ist. Kündigt der Kunde aufgrund der vorstehenden Regelungen, muss er die bis zur Wirksamkeit der Kündigung getätigten Arbeiten vergüten. VELUX berechnet für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine Aufwandspauschale, die im Falle der Auftragserteilung auf den fälligen Rechnungsbetrag angerechnet wird. Darüber hinaus wird VELUX dem Kunden den Kostenaufwand für eine Besichtigung/Begutachtung des Fensters vor Ort in Rechnung stellen, sofern dies zur Erstellung eines Kostenvoranschlages notwendig ist.

    Kundendienst- und Montagearbeiten

    Abhängig von Produktgröße, -ausführung und Einbausituation kann ein zusätzlicher Techniker erforderlich sein. Bei RWA-Aufträgen sind aus Sicherheitsgründen immer zwei RWA-Techniker erforderlich.

    VELUX behält sich vor, zur Erbringung der Kundendienstarbeiten Subunternehmer einsetzen. Die Abrechnung erfolgt auch in solchen Fällen ausschließlich durch VELUX.

    Zahlungsbedingungen

    Unsere Kundendienstrechnungen sind nach Erhalt innerhalb 7 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.

    Streitschlichtung

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Ihre direkte Verbindung zu uns

Wenn Sie Wünsche, Anregungen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Telefon: 0800/3 24 24 04 *

Mo. - Do. von 7 - 17:30 Uhr, Fr. von 7 - 17 Uhr.
*Kostenlos aus deutschen Netzen.

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