Bis zu 20 % sparen!

Staatliche Förderung

Modernisieren Sie Ihre Dachfenster und profitieren Sie von bis zu 20 % staatlicher Förderung*. Gefördert werden neben Dachfenstern unter anderem auch Rollläden und Smart Home Lösungen, sowie die Kosten der Handwerkerleistung.

Jetzt Dachfenster modernisieren und von bis zu 20 % staatlicher Förderung* profitieren!

Sie möchten ein neues Schrägdach- oder Flachdach-Fenster einbauen oder ein bestehendes austauschen? Mit den staatlichen Fördermöglichkeiten können Sie dabei jetzt viel Geld sparen.

Neben den bundesweiten Förderprogrammen gibt es auch eine Vielzahl regionaler Fördermöglichkeiten. Bevor Sie loslegen, prüfen Sie jetzt, ob Ihr Vorhaben zusätzlich förderfähig ist.

*Fördermöglichkeiten sind abhängig vom Bauvorhaben. Wenn Förderfähigkeit durch BEG EM oder steuerliche Förderung vorliegt, können diese bis zu 20 % der Produkt- und Handwerkerleistung betragen.

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Fördergeld-Check

Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist – schnell und einfach mit unserem unverbindlichen Fördergeld-Check.
Fördergeldcheck Einbettung

Förderprogramme im Vergleich

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie von staatlichen Fördergeldern für Ihre Dachfenster-Modernisierung profitieren können:

BEG 2.1.pngVELUX-Staatliche-Foerderung-Rechenbeispiel-BEG

BEG-Förderung - EM

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • 15 - 20 % der Kosten für Produkt- und Handwerkerleistung als Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Erhöhung des Investitionszuschuss von 15 % auf 20 % nur bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist erforderlich)
  • Die BEG-Förderung ist mit regionalen Fördermöglichkeiten kombinierbar
  • Ergänzungskredit bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 € möglich (Infos unter www.bmwk.de)
Steuer 2.1.pngVELUX-Staatliche-Foerderung-Rechenbeispiel-Steuer

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

  • Max. 20 % der Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden
  • 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist nicht zwingend erforderlich)
  • Verringerung der Einkommenssteuer über die kommenden 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
  • Max. 40.000 € Förderung bei 200.000 € Investitionskosten
  • Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.

20 % Förderung auch bei Nachrüstung von Rollläden und Hitzeschutz-Markisen

VELUX Rollläden und Hitzeschutz-Markisen sind die ideale Ergänzung für VELUX Dachfenster. Speziell Rollläden garantieren Ihnen jederzeit effektiven Rundum-Schutz. Bei der Nachrüstung sind 20 % Förderung möglich (in Kombination mit einer strahlungsabhängigen Steuerung, z.B. VELUX App Control oder VELUX ACTIVE with NETATMO).
Mehr Informationen in unserem PDF-Flyer
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Wir unterstützen Sie bei Ihrem Projekt

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Beratung zu BEG-/KfW-Fördergeldern
Sie interessieren sich für die BEG-/KfW-Förderung? Lassen Sie sich von unserem Partner RENEWA kostenlos beraten!
6R3A7911_1.jpgAdvisory Shooting Advisory Shooting
VELUX Rundum-Service
Persönliche Beratung, Handwerkervermittlung und Projektbetreuung.
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Erstellen Sie Ihre eigene Lösung
Planen Sie Ihr Dachfenster oder passenden Hitzeschutz inklusive Preis und fragen Sie bei unseren empfohlenen Handwerksbetrieben direkt ein Angebot an.
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Handwerkersuche
Ausgewählte Handwerksbetriebe sind Ihre Ansprechpartner für Planung, Auswahl, Lieferung und Einbau von Produkten.

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf viel gestellte Fragen rund um das Thema der staatlichen Förderung.
Ist mein Projekt förderfähig?

Mit unserem Fördergeld-Check können Sie in wenigen Schritten ermitteln, ob Ihr Projekt förderfähig ist.

Wie hoch müssen die förderfähigen Kosten sein?

BEG-Förderung - EM und WG

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Investitionsvolumen mindestens 300 € brutto

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
  • Kein Mindestbetrag
Wer wird gefördert?

BEG-Förderung - EM und WG

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Folgende Gruppen sind berechtigt:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

  • Steuerpflichtige Privatpersonen, die ihr Gebäude ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen
Was wird gefördert?

Neue Dachfenster mit einem Wärmedämmwert UW = max. 1,0 W/(m²K) inklusive Einbau- und Installationskosten. Mit dem neuen Dachfenster sind auch folgende Produkte förderfähig:

Neue Flachdach-Fenster mit einem Wärmedämmwert UW = max. 1,5 W/(m²K) inklusive Einbau- und Installationskosten. Mit dem neuen Flachdach-Fenster sind auch folgende Produkte förderfähig:

 
Mit unserem Dachfenster-Konfigurator können Sie bequem in wenigen Schritten Ihr neues Dachfenster zusammenstellen sowie Produkt- und Gesamtpreis inkl. Einbau ermitteln.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

BEG-Förderung - EM und WG

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Das Investitionsvolumen muss mind. 300 € brutto betragen.
  • Das Gebäude ist mindestens 5 Jahre alt (oder mindestens 10 Jahre bei iSFP).
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Ein Energieberater ist verpflichtend.
  • Ein Lieferungs- und Leistungsvertrag, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, ist abzuschließen. D.h. der Förderantrag wird nach dem Vertrag mit dem Handwerker gestellt.
  • Der Wärmedämmwert des Daches (U-Wert) darf nicht höher (also nicht weniger wirksam) als der UW-Wert der neuen Fenster sein. Hier unterstützt Sie Ihr Handwerker.

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
  • Es ist kein Mindestbetrag für Investitionskosten notwendig.
  • Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein.
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt und in einer Erklärung nach amtlichem Muster bescheinigt werden. Für den Dachfenstereinbau bzw. -austausch kann unsere vereinfachte Fachunternehmererklärung (PDF) genutzt werden. Weitere Informationen zu den Mindestanforderungen der energetischen Maßnahmen finden Sie im Bundesgesetzblatt.
  • Die Bauausführung muss nach dem 31. Dezember 2019 begonnen werden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.
  • Es ist kein Energieberater notwendig (kann aber in Anspruch genommen und gefördert werden).
  • Der Wärmedämmwert des Daches (U-Wert) darf nicht höher (also nicht weniger wirksam) als der UW-Wert der neuen Fenster sein. Hier unterstützt Sie Ihr Handwerker.
  • Erhalt einer korrekt ausgestellten Rechnung des Fachunternehmens in deutscher Sprache: Die förderungsfähigen energetische Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objektes muss ausgewiesen sein.
Wie hoch ist die Förderung?

BEG-Förderung - EM und WG

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

5 - 45 % der Kosten für Produkt- und Handwerkerleistung (bis 45 % möglich durch WPB1 und SerSan2)

  • als Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei Wohn- und Nichtwohngebäuden*
  • als Tilgungszuschuss (Kredit) für Neubau und Sanierung von Wohngebäuden mit Effizienzhausstandards
  • als Tilgungszuschuss (Kredit) für Neubau und Sanierung von Nichtwohngebäuden mit Effizienzhausstandards
  • *zusätzlicher Förderbonus von 5% bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) [Nur bei BEG EM möglich]

Weitere aktuelle Informationen zur BEG-Förderfähigkeit finden Sie hier: www.bmwk.de

1Worst performing buildings (WPB) sind Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören.

2Ab dem 1.1.2023 gibt es einen Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus). Gefördert wird dabei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente.

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

Max. 20 % der Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden.

  • 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist nicht zwingend erforderlich)
  • Verringerung der Einkommenssteuer über die kommenden 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
  • Max. 40.000 € Förderung bei 200.000 € Investitionskosten
  • Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.
Sind Rollläden und Hitzeschutz-Markisen auch bei Nachrüstung förderfähig?
Rollläden und Hitzeschutz- Markisen sind bei der Installation mit einem förderfähigen Fenster und bei der "alleinigen" Nachrüstung förderfähig. Weitere Informationen finden Sie in unserem PDF-Flyer.
Wie alt muss das Gebäude sein?

BEG-Förderung - EM und WG

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Mindestens 5 Jahre (oder mindestens 10 Jahre bei iSFP)

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
  • Mindestens 10 Jahre
Ist ein Energieberater notwendig?

BEG-Förderung - EM und WG

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
  • Ist nicht erforderlich
Wann und wie beantragt man die Förderung?

BEG-Förderung - EM und WG

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Voraus muss ein Antrag gestellt werden.

BEG-Förderung EM:

  1. Mit dem Fördergeld-Check das passende Förderprogramm finden
  2. Dachfenster-Lösung mit dem VELUX Konfigurator ermitteln und Handwerker finden
  3. Projekt mit dem Handwerker besprechen (ggf. Energieberater gleich mit einbinden)
  4. Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage
  5. Energieberater erstellt technische Projektbeschreibung (TPB)
  6. Förderantrag stellen und genehmigen lassen
  7. Projekt beauftragen und umsetzen

BEG-Förderung WG:

  1. Mit dem Fördergeld-Check das passende Förderprogramm finden
  2. Dachfenster-Lösung mit dem VELUX Konfigurator ermitteln und Handwerker finden
  3. Energieberater beauftragen
  4. Förderantrag stellen und genehmigen lassen
  5. Projekt mit dem Handwerker besprechen
  6. Projekt beauftragen und umsetzen

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

Im Nachhinein durch die Steuererklärung. 

Steuerpflichtige beantragen die Steuerermäßigung jeweils mit der jährlichen Einkommensteuererklärung über 3 Jahre. Die Finanzämter prüfen anschließend, ob die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung über eine Ermäßigung der Einkommenssteuerschuld, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, erwirkt wird. Aufgrund von einer zu geringen Einkommenssteuerschuld nicht voll ausgeschöpfte Förderbeträge, können in den Folgejahren nicht zusätzlich angerechnet werden. Prüfen Sie daher im Einzelfall, ob bei geringer Steuerbelastung die volle Förderhöhe ausgeschöpft werden kann.

Die Fachunternehmererklärung (PDF) und ausgefüllte Rechnung des Handwerksbetriebs (in deutscher Sprache) sind mit einzureichen. Es ist außerdem zu beachten, dass der ausführende Handwerksbetrieb mindestens als Meisterbetrieb geführt wird.

Was ist eine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage?

Auflösende Bedingung:
Diese Klausel bewirkt, dass der Vertrag automatisch endet, sobald ein bestimmtes Ereignis eintritt. Ein Beispiel hierfür wäre ein Vertrag über den Kauf von Rollläden oder Hitzeschutz-Markisen, der eine auflösende Bedingung enthält, die besagt, dass der Vertrag erlischt, falls keine Förderzusage von einem staatlichen Programm erfolgt. 

Aufschiebende Bedingung:
Diese Klausel bewirkt, dass der Vertrag erst dann in Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Ein Beispiel hierfür wäre ein Vertrag, der erst dann gültig wird, wenn die Fördermittel tatsächlich bewilligt werden.

Wie erfolgt die Auszahlung?

BEG-Förderung - EM und WG

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Einmalige Auszahlung

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
  • Über 3 Jahre
Wo finde ich allgemeine Dokumente zur Förderung?

BEG-Förderung  - EM und WG

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)