BEG-Förderung - EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Voraus muss ein Antrag gestellt werden.
BEG-Förderung EM:
- Mit dem Fördergeld-Check das passende Förderprogramm finden
- Dachfenster-Lösung mit dem VELUX Konfigurator ermitteln und Handwerker finden
- Projekt mit dem Handwerker besprechen (ggf. Energieberater gleich mit einbinden)
- Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage
- Energieberater erstellt technische Projektbeschreibung (TPB)
- Förderantrag stellen und genehmigen lassen
- Projekt beauftragen und umsetzen
BEG-Förderung WG:
- Mit dem Fördergeld-Check das passende Förderprogramm finden
- Dachfenster-Lösung mit dem VELUX Konfigurator ermitteln und Handwerker finden
- Energieberater beauftragen
- Förderantrag stellen und genehmigen lassen
- Projekt mit dem Handwerker besprechen
- Projekt beauftragen und umsetzen
Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
Im Nachhinein durch die Steuererklärung.
Steuerpflichtige beantragen die Steuerermäßigung jeweils mit der jährlichen Einkommensteuererklärung über 3 Jahre. Die Finanzämter prüfen anschließend, ob die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung über eine Ermäßigung der Einkommenssteuerschuld, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, erwirkt wird. Aufgrund von einer zu geringen Einkommenssteuerschuld nicht voll ausgeschöpfte Förderbeträge, können in den Folgejahren nicht zusätzlich angerechnet werden. Prüfen Sie daher im Einzelfall, ob bei geringer Steuerbelastung die volle Förderhöhe ausgeschöpft werden kann.
Die Fachunternehmererklärung (PDF) und ausgefüllte Rechnung des Handwerksbetriebs (in deutscher Sprache) sind mit einzureichen. Es ist außerdem zu beachten, dass der ausführende Handwerksbetrieb mindestens als Meisterbetrieb geführt wird.