Kundendienstbedingungen

In Ergänzung zu unseren Garantiebedingungen und als Bestandteil des umfangreichen Serviceangebots hat VELUX einen eigenen Kundendienst zur Durchführung von Serviceleistungen (insbesondere Inspektion, Wartung, Reparatur). Für die Beauftragung von Kundendiensteinsätzen gelten nachstehende Kundendienstbedingungen. Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://www.velux.de/rechtliche-informationen/agb).

 

1. Vertragsschluss

a) Auftragserteilung

Aufträge für unseren technischen Kundendienst bitten wir schriftlich einzureichen. Schnell und einfach geht dies über unser Online-Antragsformular. Weitere Informationen finden Sie unter: www.velux.de/service/kundendienst. Die Erteilung des Kundendienstauftrages ist verbindlich.

b) Angaben bei Auftragserteilung

Bei der Beauftragung eines Kundendiensteinsatzes benötigt VELUX nachstehende Angaben:

  • Adresse des Auftraggebers
  • Angaben zum Produkt (Typ und Seriennummer)
  • Schadensbeschreibung
  • Adresse, wo das VELUX Produkt eingebaut ist und die Serviceleistungen erbracht werden sollen

Entstehen VELUX Kosten wegen unvollständigen oder falschen Angaben, behält sich VELUX die Weiterberechnung an den Auftraggeber vor, es sei denn, dieser hat die Unvollständigkeit bzw. den Fehler nicht zu vertreten. 

c) Vertragsschluss

Die Erteilung des Kundendienstauftrages ist verbindlich. Der Vertrag zwischen VELUX und dem Auftraggeber kommt zustande, sobald VELUX den erteilten Auftrag durch Zusendung der Auftragsbestätigung annimmt. Der Auftraggeber haftet als Vertragspartner für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten.

 

2.) Kosten, Abrechnung

a) Entstehende Kosten 

Jeder erteilte Auftrag ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Kosten ergeben sich aus dem konkreten Aufwand und können vor Auftragserteilung in der Kostenübersicht eingesehen werden. Die Preise für Kundendiensteinsätze finden Sie unter: https://www.velux.de/service/kundendienst.

b) Ausnahmen

Für den Fall, dass VELUX vor Ort feststellt, dass ein Gewährleistungs- oder Garantiefall vorliegt, ist der Auftrag – soweit dieser von Gewährleistungs- und / oder Garantieansprüchen abgedeckt ist – kostenfrei.

c) Kostenvoranschlag

Der Kunde ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten einen Kostenvoranschlag anzufordern. Kostenvoranschläge sind nur in Textform wirksam; sie sind grundsätzlich unverbindlich. Wird erkennbar, dass der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, wobei ab 20% Überschreitung von Wesentlichkeit auszugehen ist, ist der Kunde zur Kündigung des Auftrages berechtigt. Der Kundendiensttechniker hat den Kunden unverzüglich zu unterrichten, wenn er erkennt, dass von einer wesentlichen Überschreitung auszugehen ist. Kündigt der Kunde aufgrund der vorstehenden Regelungen, muss er die bis zur Wirksamkeit der Kündigung getätigten Arbeiten vergüten. VELUX erhebt für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine Aufwandspauschale, die im Falle der Auftragserteilung und nach Beendigung der Arbeiten in einer separaten Gutschrift zurückerstattet wird. Darüber hinaus wird VELUX dem Kunden den Kostenaufwand für eine Besichtigung/Begutachtung des Fensters vor Ort in Rechnung stellen, sofern dies zur Erstellung eines Kostenvoranschlages notwendig ist.

 

3.) Termin / Anwesenheit

a) Terminvereinbarung und Terminverschiebung durch den Kunden

Der von VELUX in der Terminbestätigung nach Terminvereinbarung genannte Termin ist verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung des bestätigten Termins muss VELUX am vorherigen Werktag (bei vereinbarten Terminen für montags gilt als vorheriger Werktag der vorherige Freitag) vor 16:30 Uhr telefonisch (0800/3242504*) oder schriftlich (service-auftrag@velux.com) erreichen. Andernfalls behält VELUX es sich vor die Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen.

*Kostenlos aus deutschen Netzen

b) Terminverschiebung durch VELUX

VELUX ist immer berechtigt, vereinbarte Kundendiensttermine kurzfristig verschieben, wenn dies aus Gründen, die VELUX nicht zu vertreten hat, erforderlich ist (etwa dann, wenn erforderliche Arbeiten auf dem Dach aufgrund einer bei Auftragsannahme nicht vorhersehbaren Wetterlage nicht ohne Gefährdung des Personals durchgeführt werden könnten). Darüber hinaus hat VELUX das Recht, bestätigte Termine bis 16.30 Uhr am vorherigen Werktag (bei vereinbarten Terminen für montags gilt als vorheriger Werktag der vorherige Freitag) telefonisch oder per E-Mail abzusagen und/oder zu verschieben. Der Kunde in diesen Fällen keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger entstandener Ausfallkosten.

c) Erreichbarkeit der Produkte / Anwesenheit

Die Produkte sind zur Durchführung der Reparatur durch den Auftraggeber zugänglich zu machen, gegebenenfalls auch durch Stellung eines Gerüstes oder anderer Hilfsmittel. Etwaige hierfür entstehende Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Sofern der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, behält VELUX es sich vor, dem Auftraggeber die hieraus entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass eine Kontaktperson anwesend ist, welche zur Entgegennahme der Reparaturleistungen und Zeichnung des Arbeitszeitnachweises bevollmächtigt ist.

Sofern zum Zeitpunkt des vereinbarten Termines keine Kontaktperson anwesend und die Zugänglichkeit der Produkte dadurch nicht gegeben ist, behält sich VELUX das Recht vor, die Anfahrt in Rechnung zu stellen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Rechnungs- oder einen Garantiefall handelt.

Sofern keine Kontaktperson anwesend, die Zugänglichkeit der Produkte aber gegeben ist, werden die Produkte durch VELUX gemäß dem Auftrag geprüft und vorhandene Mängel, im Rahmen der Möglichkeiten von VELUX, fachgerecht behoben. Die vom Kundendienst-Mitarbeiter dokumentierten Zeiten und das ggf. verbrauchte Material gelten dann als tatsächlich aufgewendet und können vom Kunden nicht moniert werden. Falls der Mangel nicht durch die Gewährleistung bzw. Herstellergarantie abgedeckt ist, werden dem Auftraggeber diese Arbeiten in Rechnung gestellt.

Sofern eine Kontaktperson zur Unterzeichnung des Arbeitszeitnachweises anwesend ist, muss diese zeichnungsberechtigt sein, andernfalls gelten die im vorherigen Punkt genannten Bedingungen.

 

4.) Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen

Kundendienstrechnungen von VELUX sind nach Erhalt innerhalb 7 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.

Die Rechnungen richten sich an den Auftraggeber und sind von diesem zu zahlen.

Gibt der Auftraggeber bei Auftragserteilung eine abweichende Rechnungsadresse an, versichert er damit, dass der Rechnungsempfänger zur Übernahme der Kosten bereit ist. Sollte der Rechnungsempfänger Einwände gegen die Rechnung erheben, ist die Rechnung vom Auftraggeber zu zahlen.

 

5.) Kundendienst- und Montagearbeiten

Abhängig von Produktgröße, -ausführung und Einbausituation kann ein zusätzlicher Techniker oder weitere Hilfsmittel erforderlich sein. VELUX behält sich vor, zur Erbringung der Kundendienstarbeiten Subunternehmer einzusetzen. Die Abrechnung erfolgt auch in solchen Fällen ausschließlich durch VELUX.

VELUX Produkte sind hinsichtlich Ihrer Funktionalität für den Einbau in Wohnräumen konzipiert und getestet. Sollten in den Räumlichkeiten keine Wohnbedingungen herrschen, z.B. während der Rohbauphase, kann dies zu einer überdurchschnittlichen Feuchtigkeitsbelastung führen, die eine Reparatur zu diesem Zeitpunkt ausschließt.

 

6.) Datenschutzerklärung

Ihre Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung von VELUX verarbeitet (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1S. 1 lit.b oder lit. f DS-GVO). Weitere Informationen finden Sie unter: www.velux.de/rechtliche-informationen/datenschutzerklaerung.

 

7.) Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ersatz- und Zubehörteile stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.

 

8.) Mängelansprüche, Gewährleistungsfrist, Haftungsbeschränkung, Fremdzubehör

Für die Mangelfreiheit unserer Kundendienstarbeiten steht VELUX nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein.

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen VELUX und deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Sofern nach dem vorstehenden Absatz eine Haftung gegeben ist, beschränkt sich diese jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht bei Vorsatz.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen nationalen Umsetzungen der europäischen Produkthaftungsrichtlinie oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

Fremdzubehör ist vor der Ausführung der Kundendienstarbeiten vom Kunden zu entfernen. Geschieht das Entfernen von Fremdzubehör auf Wunsch des Kunden durch uns, hat der Kunde die dafür anfallenden Kosten gesondert zu tragen. VELUX übernimmt für diese Tätigkeiten keine Gewähr. Das Wiederanbringen des Fremdzubehörs übernimmt VELUX nicht.

 

9.) Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit (den Link und weitere Informationen finden Sie unter: www.velux.de/service/kundendienst. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.