Lichtflächenplanung anhand der europäischen Tageslicht-Norm DIN EN 17037

Mehr Licht und frische Luft unterm Dach 

Studien belegen, dass sich Tageslicht positiv auf Wohlbefinden, Leistungsfähigkeit, Stimmung und Gesundheit auswirkt. Daher ist es wichtig, die bestmögliche Tageslichtqualität in Innenräumen sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten, wurde nun erstmals eine neue europaweit geltende Tageslicht-Norm entwickelt, die weit über die Forderungen der Musterbauordnung hinausgeht.

Um die Berechnung der Fensterfläche nach der neuen DIN Norm möglichst unkompliziert zu machen, lässt sich eine einfache Faustregel anwenden: 20 – 25 % der Raumgrundfläche sollen als Fensterfläche geplant werden. So ist immer für ausreichend Tageslicht und Frischluft gesorgt.

Vergleich Früher zu Heute

Tageslichtnorm DIN EN 17037

Musterbauordnung


Musterbauordnung
(Stand 1960)

Neue Tageslicht-Norm DIN EN 17037
(Stand 2019) 

Mindest-Fensterfläche:
1/8 bzw. 1/10 der Raumfläche
(je nach Bundesland)
Mindest-Fensterfläche (Faustformel):
20 bis 25 % der Raumfläche
Beispielrechnung:
15 m² Raum ≙ 1,5 – 1,87 m² Fensterfläche
Beispielrechnung:
15 m² Raum ≙ 3 – 3,75 m² Fensterfläche

Dies bedeutet: Verdoppelung der Fensterfläche


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